Er habe den Wagen seinerzeit in dem Glauben gekauft, dass dieser die geltenden Stickoxid-Grenzwerte der Euro-5-Norm erfülle "und ich damit in die Umweltzonen von Großstädten fahren kann". Das von Skoda nach Bekanntwerden des Skandals angebotene Software-Update lehne er aus Angst vor weiterem Schaden ab. "Weil ich einfach befürchte, dass durch ein Update so in den komplexen Motor eingegriffen wird, dass etwas kaputt geht. Ich habe immer noch den Anspruch, ein mangelfreies Auto zu fahren."
Zwar seien die Manipulationen, mit denen VW seine Fahrzeuge die Abgasnormen zwar auf dem Prüfstand einhalten ließ, nicht aber im normalen Betrieb, "ethisch und moralisch verwerflich", sagte Häfner. Auch dass die dazu genutzte Abschaltvorrichtung nicht rechtmäßig ist, sei "evident". Aber: "Wir sind nicht der Meinung, dass VW damit unwürdig ist, eine Nachbesserung zu leisten." Und die sei mit dem Software-Update angeboten worden.
"Wir sind der Meinung, die Käufer müssen sich das Update gefallen lassen." Es gebe auch keinen Grund zur Sorge, "dass VW wieder etwas unanständiges macht", führt der Richter aus. In der Mehrheit der den Gerichten vorliegenden Fälle hätten die Autofahrer ein Update aber verweigert. "Die Klagewelle, die läuft, setzt deshalb aus unserer Sicht zu früh an."
Laut Gesetz bestehe lediglich Anspruch auf Nachbesserung, wenn eine Neulieferung unverhältnismäßig ist. Und dass das im konkreten Fall "nicht ganz hinhauen kann, leuchtet auch im nichtjuristischen Sinne ein", sagt Häfner. Der fünfeinhalb Jahre alte Skoda des Klägers hat bereits 151 000 Kilometer gelaufen. Zudem sei eine Neulieferung auch gar nicht möglich, da der Octavia II nicht mehr produziert werde.
Der Vertreter des Autohauses forderte die Abweisung der Klage. Seine Entscheidung will das Gericht am 8. November verkünden, zusammen mit zwei weiteren Fällen, in denen sich die Forderungen nicht nur gegen Händler, sondern auch gegen den VW-Konzern richten.
Auch für diese Fälle gab Häfner einen Ausblick. Es sei nicht klar, ob VW überhaupt belangt werden könne, da eine Aktiengesellschaft nur für "Organhandeln" hafte. Dies setze im konkreten Fall aber voraus, dass der ganze Vorstand in die Manipulationen eingeweiht gewesen sei, was dieser ja bestreitet.