Von der EU-Kommission verhängte Kartellbußen gegen den deutschen Chiphersteller Infineon müssen nach einem Urteil des EuropäischenGerichtshofs erneut geprüft werden. Das untergeordnete EU-Gericht müsse nun genau untersuchen, ob die Millionenstrafe verhältnismäßig sei, befanden die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-99/17 P). Dies sei vorher versäumt worden.
Die EU-Kommission als oberste europäische Wettbewerbsbehörde hatte 2014 eine Strafe in Höhe von 138 Millionen Euro gegen vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen verhängt. Im Fokus standen neben Infineon auch Samsung, die japanische Firma Renesas sowie Philips. Die Unternehmen hatten demnach sensible Informationen ausgetauscht, unter anderem zu Preisen und Vertragsverhandlungen. Dabei ging es um Smartcard-Chips, die in Bankkarten oder Handys eingesetzt wurden. Das vorinstanzliche EU-Gericht hatte die Strafen 2016 bestätigt.