Nach wie vor laufen auch in Deutschland Verfahren gegen Volkswagen und seine Händler aufgrund der manipulierten Abgaswerte. Am Wochenende berichtete die "Bild am Sonntag", dass es bisher rund 200 Entscheidungen gebe, von denen 40 zugunsten der Kläger entschieden worden seien. Die Düsseldorfer Kanzlei Rogert & Ulbrich weist allerdings darauf hin, dass das Unternehmen vielen Kunden attraktive Vergleich angeboten hätte. In diesem Fall hätten die Kläger ihre Klagen gegen eine finanzielle Entschädigung zurückgezogen.
"Da die entsprechenden Vergleichsangebote oft einem Anerkenntnis der geltend gemachten Ansprüche gleichkämen, müssten diese Vergleiche als Erfolg für die Kläger gewertet werden und nicht etwa als Misserfolg, wie die von der Volkswagen AG veröffentlichten Zahlen suggerieren", sagt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich. Stattdessen würden die abgelehnten und zurückgezogenen Klagen zusammengezählt. Anhand von Berichten anderer Rechtsanwälte und von Berichten in den Medien über Vergleichsschlüsse in der Berufungsinstanz gehen die Anwälte davon aus, dass höchstens 50 Prozent der Klagen in erster Instanz direkt abgewiesen würden.