Angesichts neuer Mobilitätsdienste und des digitalen Wandels hat die Bundesregierung eine Modernisierung des Fahrdienstmarktes in Deutschland auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Für neue Mobilitätsanbieter sollen bestehende Hemmnisse verschwinden, Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr geändert werden.
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) erklärte: "Wir wollen moderne, digitale Sharing- und On-Demand-Dienste auf die Straße bringen und dafür einen rechtssicheren, innovationsfreundlichen Rahmen schaffen. Und das ohne Wettbewerbsnachteile für die bisherigen Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV." Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange sprach von einem "Digital-Update" des Personenbeförderungsrechts.
Ein Kern der Novelle ist die Aufnahme einer neuen Beförderungsform, es geht um sogenannte Pooling-Angebote. Dabei teilen sich mehrere Fahrgäste meist einen Transporter, bestellt wird über eine Smartphone-App. Bestehende Angebote laufen derzeit auf Basis einer Experimentierklausel. Mit der Gesetzesänderung soll dies nun bundesweit nach einem einheitlichen Rahmen möglich sein.
Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Auch der Bundesrat muss noch zustimmen.