Der Beschluss des Kabinetts vom Mittwoch sieht vor, dass private Autofahrer alle Vorgänge rund um die Zulassung ihres Fahrzeugs auch online abwickeln können. Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings noch zustimmen. Sie soll dann nach einer Einführungsphase für die Landesverwaltungen noch im Laufe des Jahres in Kraft treten, wie das Bundesverkehrsministerium in Berlin mitteilte.
Mit der neuen Verordnung sollen Autobesitzer alle Zulassungsvorgänge per Mausklick im Netz erledigen können, beispielsweise Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung bei Halterwechsel oder Adressänderungen. Bislang warenAbmeldung und Wiederzulassung bereits unter bestimmten Voraussetzungen online möglich. Mit der Verordnung soll die dritte von vier Stufen der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) realisiert werden. (dpa/ruc)
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