Die Staatsanwaltschaft München will das bei der Razzia bei VW und Audi vor einigen Wochen gewonnene Material weiterhin auswerten. Im Rahmen der Aktion hatte die Behörde auch Räume der Anwaltskanzlei Jones Day durchsucht, was zu heftiger Kritik von Volkswagen führte. Bei der Staatsanwaltschaft gibt man sich gelassen: Wenn der Ermittlungsrichter seinen Beschluss nicht selbst ändere, werde eine Strafkammer des Landgerichts München darüber entscheiden. Eine diesbezügliche Entscheidung könnte in den nächsten Wochen fallen. Die Beschwerde allein hindere die Staatsanwaltschaft aber nicht daran, die beschlagnahmten Unterlagen weiter auszuwerten. VW hat lediglich bestätigt, Beschwerde eingelegt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft München II will herausfinden, wer an dem Abgas-Betrug bei Audi und an den falschen Versprechen gegenüber US-Kunden beteiligt war. Deshalb hat sie ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet. Einem Sprecher zufolge werden bereits erste Zeugen vernommen.