"Das Urteil wird uns in der Geschäftsentwicklung 2019 nicht besonders tief treffen", sagte der Vorstandsvorsitzende des TecDax-Konzerns Jenoptik, Stefan Traeger Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover Mitte März liege die Entscheidung nun bei der Politik. "Wir werden jetzt abwarten, was in Deutschland passiert."
In anderen Ländern, darunter Österreich und der Schweiz, sei Streckenradar erfolgreich zur Tempokontrolle auf Straßen und Autobahnen im Einsatz. "Das ist eine Technik im Bereich Verkehrssicherheit, die wir schon länger haben, und die weltweit im Einsatz ist", sagte der Jenoptik-Chef.
Ermittelt wird bei diesem System mit Lasern und Kameras die Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen auf einer definierten Strecke. Dafür werden die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Fahrzeuge erfasst und bei Einhaltung des Tempolimits nach Ausfahrt automatisch gelöscht.
Das Verwaltungsgericht in Hannover hatte entschieden, dass die etwa 2,2 Kilometer lange Teststrecke an der Bundesstraße 6 bei Laatzen unrechtmäßig in Betrieb gegangen sei. Sie wurde daraufhin abgeschaltet. Niedersachsens Innenministerium erklärte danach, mit dem im Mai zur Verabschiedung vorgesehenen neuen Polizeigesetz eine Rechtsgrundlage schaffen zu wollen.
Jenoptik erhielt nach eigenen Angaben im November 2018 die deutsche Zulassung für das Streckenradar durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Ein Bereich des Thüringer Optik- und Elektronikkonzerns ist auf Anlagen zur Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung im Straßenverkehr spezialisiert. Sein Umsatz betrug im vergangenen Jahr etwa 117 Millionen Euro bei einem Konzernumsatz von rund 835 Millionen Euro. (dpa)