Das Arbeitsgericht in Bielefeld muss sich nach der hohen Zahl von Corona-Infizierten beim Schlachtbetrieb Tönnies mit einer Reihe von Kündigungsschutzklagen beschäftigen. Nach Angaben des Direktors des Arbeitsgerichts, Joachim Klevemann, betreffen dabei mehrere Fälle mit Verhandlungen im Dezember einen Automobilzulieferer. Dessen Angestellte hatten im Nebenjob sonntags bei Tönnies die Werkshallen gereinigt - ohne ihren Hauptarbeitgeber darüber zu informieren. Als sie in Quarantäne mussten, fiel die Sache auf.
Ob ihre Entlassung rechtmäßig war, müssen jetzt die Richter entscheiden. Die ersten beiden Fälle werden am Mittwoch (9.00 und 12.00 Uhr) verhandelt. Am 17. Dezember stehen weitere Verfahren an.
Was war passiert? Mitte Juni hatten die Kläger an einem Sonntag (14. Juni) ihren letzten Arbeitseinsatz bei Tönnies. In der Folgewoche arbeiteten die Angestellten regulär bei ihrem Hauptarbeitgeber von Montags bis Freitags in der Spätschicht in Bielefeld. Anfang Mai war es bei Tönnies-Konkurrent Westfleisch in Coesfeld zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Der Schlachtbetrieb musste vorübergehend schließen. Bei Tönnies gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Infektionen. Aber dann: Am 16. Juni wurden, so das Arbeitsgericht, dort 128 Beschäftigte in einer Woche positiv getestet. Kurz darauf waren es bereits fast 700. Am 18. Juni schloss der Kreis Gütersloh Schulen und Kitas. Tönnies musste den Betrieb stoppen.