Hat die VW Bank ihre Kunden bei der Vergabe von Leasingverträgen unzureichend informiert? Vor dem Landgericht Berlin läuft ein Prozess, der diese Frage klären soll. Der Kläger verlangt die Rückabwicklung seines widerrufenen Autokreditvertrags. Dabei beruft er sich auf die Regelung, dass ein Verbraucher seinen Dahrlehensvertrag zeitlich unbeschränkt widerrufen darf, wenn die Bank ihn bei Vertragsabschluss nicht ausreichend belehrt hat.
Nach Ansicht der Rechtsanwälte des Anwalts ist das nicht nur bei ihrem Mandanten der Fall, sondern bei nahezu allen Finanzierungen der Volkswagen Bank seit Mitte 2010. Bei Kreditverträgen, die seit dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, gibt es eine zusätzliche Besonderheit: "Wenn Verbraucher ihren Kredit widerrufen, erhalten sie gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowohl die gesamte Anzahlung als auch alle bislang gezahlten Raten nahezu vollständig zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden", erklärt Rechtsanwalt Christof Lehnen.
Die VW Bank widerspricht der Darstellung.Sie hält ihre Belehrungen für korrekt.