Nach dem Strafprozess um die Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen haben Verfahrensbeteiligte klarere gesetzliche Vorgaben gefordert. "Es würde allen Personalmanagern in Großunternehmen helfen, wenn die Gesetzeslage noch besser geregelt wäre", sagte Ex-Personalvorstand Horst Neumann der Deutschen Presse-Agentur. Das Landgericht Braunschweig hatte Neumann, seinen Nachfolger Karlheinz Blessing sowie zwei weitere Führungskräfte zuvor vom Vorwurf der Untreue freigesprochen (Az.: 16 KLs 85/19).
Im Verfahren ging es um die Frage, ob die vier angeklagten Personalverantwortlichen beim Autobauer zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten. Eine juristische Bewertung der Vergütung wurde dabei von Beginn an als schwierig gesehen, weil das Betriebsverfassungsgesetz großen Interpretationsspielraum lässt. Das Gesetz gilt als reformbedürftig, weil es Gehaltskorridore für Leitungsaufgaben nicht genau festlegt.