Dass VW Zehntausenden Diesel-Besitzern zu Schadenersatz verpflichtet ist, steht seit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal fest - aber wie verhält es sich mit der Konzerntochter Audi? Darüber entscheiden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Montag (14.00 Uhr) in einem Musterfall.
Der Skandalmotor EA189 wurde bei Volkswagen entwickelt, steckt aber auch in einigen Audi-Modellen. Die Frage ist, ob deshalb auch Audi sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen ist. Bei VW gehen die BGH-Richter davon aus, dass Millionen Autokäufer mit dem heimlichen Einsatz einer manipulierten Abgastechnik getäuscht werden sollten. Dadurch wurde ein zu hoher Schadstoff-Ausstoß in Tests verschleiert.
Deshalb können Kläger, die die Voraussetzungen erfüllen, grundsätzlich ihr Auto an VW zurückgeben. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis wieder, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Vor diesem Hintergrund hat sich VW seit dem Grundsatz-Urteil im Mai 2020 konzernweit in rund 34.000 Verfahren auf einen Vergleich geeinigt. Diese Kläger dürfen ihr Auto behalten.