Knapp fünfeinhalb Jahre nach dem Auffliegen des VW-Abgasskandals beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Rolle der Konzerntochter Audi. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe verhandeln am Montag (13.00 Uhr) einen Musterfall aus Sachsen-Anhalt, in dem der Diesel-Käufer nicht den VW-Konzern, sondern Audi direkt auf Schadenersatz verklagt hat. Das Urteil dürfte nicht mehr am selben Tag, aber zeitnah verkündet werden. (Az. VI ZR 505/19)
Dass Volkswagen mit dem heimlichen Einsatz einer manipulierten Abgastechnik Millionen Autokäufer systematisch getäuscht hat und dafür grundsätzlich haftet, steht seit Mai 2020 fest. Damals entschieden die obersten Zivilrichter des BGH in ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Diesel-Skandal, dass Kläger ihr Auto an VW zurückgeben können. Sie bekommen aber nicht den vollen Kaufpreis zurück, sondern müssen sich gefahrene Kilometer anrechnen lassen.
Die Frage ist, ob auch Audi sittenwidrige Schädigung vorzuwerfen ist. Der Skandalmotor EA189 wurde bei VW entwickelt. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte dem Kläger trotzdem zuletzt rund 20.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen. Die Richter meinten, dass der Ingolstädter Autobauer genauso hafte, weil er die unzulässige Technik in seinen Fahrzeugen eingesetzt und diese in Verkehr gebracht habe.