Die mit Abstand größte Schadenersatz-Klage gegen das europäische Lkw-Kartell ist gescheitert. Das Landgericht München hat am Freitag entschieden, dass die 867-Millionen-Euro-Klage rechtlich nicht zulässig ist: Sie verstößt laut Urteil gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Mehr als 3000 Spediteure und Transportfirmen aus ganz Europa hatten die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault verklagt, weil die Unternehmen jahrelang Preislisten austauschten.
Die Kläger traten ihre Schadenersatzforderungen wegen 84.000 angeblich überteuert verkaufter Lastwagen aber an die Inkassofirma Financialright ab, die im jetzt entschiedenen Prozess als alleiniger Kläger vor Gericht auftrat.
Im Erfolgsfall hätte Financialright ein Drittel der Schadenersatzsumme kassiert. Die EU-Kommission hatte den Kartellanten insgesamt fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt– allerdings offen gelassen, ob den Lkw-Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist.
Die Abtretung der Ansprüche an eine Inkassofirma für eine Sammelklage sei nichtig, urteilte das Münchner Gericht. Die Klägerfirma überschreite ihre Inkasso-Erlaubnis. Die Anwälte der Lkw-Hersteller hatten schon beim Prozessauftakt im Oktober argumentiert, dass eine Inkassofirma nur rechtlich unstrittige Forderungen einziehen dürfe.
Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz sieht außerdem eine rechtswidrige Interessenkollision. Denn es gehe um völlig verschiedene Lastwagen: vom Sattelschlepper bis zum Betonmischer, mit verschiedenen Motoren und Ausstattungen, von verschiedenen Herstellern, von Kunden in verschiedenen Ländern gekauft– zum Teil sogar Jahre vor Einführung des Euro.
Diese Bündelung von Ansprüchen mit völlig unterschiedlichen Erfolgsaussichten bei einer Firma, die im Erfolgsfall pauschal ein Drittel der Summe kassiere, verstoße gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Das Gesetz schütze die Rechtssuchenden "vor unqualifizierten Rechtsdienstleistern".