Im Dezember verließ Ghosn sein Haus in Tokio und nahm den Hochgeschwindigkeitszug nach Osaka. In einem Hotel dort versteckte er sich in einer großen Kiste, die für Audio-Ausrüstung vorgesehen ist. Um atmen zu können, wurden Löcher hineingebohrt. Am Flughafen wurde die Kiste nicht durchleuchtet. In einem Privatjet wurde Ghosn außer Landes gebracht. Zunächst flog er in die Türkei und dann in den Libanon. Ghosn hat neben der französischen auch die libanesische sowie die brasilianische Staatsbürgerschaft. Am 31. Dezember äußerte sich Ghosn vom Libanon aus und geißelte Japan in einer Wutrede. Er wies alle Vorwürfe zurück und sprach von einer Verschwörung gegen ihn. Japan bemühte sich um seine Auslieferung - doch hat es mit dem Libanon kein Auslieferungsabkommen. Wegen der Flucht gebe es keine Aussicht, dass Ghosn in Japan der Prozess gemacht werden könne, befand das Gericht.
Seine beiden Fluchthelfer waren im Mai vergangenen Jahres im US-Bundesstaat Massachusetts verhaftet und im März ausgeliefert worden. Während ihres für japanische Verhältnisse kurzen Prozesses hatten sie sich entschuldigt. Ghosn habe sie hinsichtlich des japanischen Justizsystems getäuscht, hieß es. Sie widersprachen, dass sie finanziell von ihrer Fluchthilfe profitiert hätten. Die rund 1,3 Millionen Dollar, die sie laut der Staatsanwaltschaft von Ghosn erhalten hatten, hätten gerade mal die Kosten für die Aktion gedeckt. Das Gericht befand jedoch, sie hätten aus finanziellen Motiven gehandelt. Sie können das Urteil innerhalb von zwei Wochen anfechten. (dpa/os)
Lesen Sie auch:
Nach fünftägiger Befragung: Ex-Autoboss Ghosn ist "glücklich"
Carlos Ghosn muss fünf Millionen Euro zurückzahlen
Ghosn-Skandal: USA liefern mutmaßliche Fluchthelfer an Japan aus
Aus dem Datencenter:
Modellvorschau Renault – E-Autos und Hybride