Der frühere Verwaltungsratschef von Nissan, Carlos Ghosn, muss mindestens bis zum 20. Dezember in japanischer Untersuchungshaft bleiben.
Das beschloss ein Gericht in Tokio am Dienstag. Begründet wurde die Verlängerung mit neuen Anschuldigungen, die die Staatsanwaltschaft am Vortag erhoben hatte.
Demnach war Ghosns Einkommen für die Jahre 2016 bis 2018 in den vorgeschriebenen Offenlegungsberichten um 4,2 Milliarden Yen (33 Mio. Euro) zu niedrig angegeben worden.
Ghosns Anwalt erhob laut japanischen Medien Protest gegen die Haftverlängerung. Der Anwalt war laut seines Büros für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Die Haftverlängerung erfolgte einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft Klage gegen Ghosn, seine frühere rechte Hand Greg Kelly sowie gegen Nissan selbst erhoben hatte.