Berlin. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat beim Gesetzentwurf für das automatisierte Fahren vor der Einführung eines elektronischen Fahrtenschreibers für private Autos durch die Hintertür gewarnt. "Obwohl die aufgezeichneten Fahrdaten personenbezogen sind, bleibt der Entwurf datenschutzrechtlich unbestimmt", sagte Voßhoff am Donnerstag in Berlin.
So lege der Entwurf nicht fest, welche Fahrdaten konkret gespeichert werden dürfen. Der Gesetzgeber solle regeln, welche Daten über welchen Zeitraum aufgezeichnet würden, wer auf diese Daten Zugriff erhalte und zu welchen Zwecken sie genutzt werden dürften, forderte die Datenschützerin. Im aktuellen Gesetzesentwurf fehlten diese Vorgaben.
Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) soll am Freitag im Bundestag diskutiert werden. Weil das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, befasst sich am gleichen Tag auch der Bundesrat mit dem Entwurf.