Im VW-Abgasskandal hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbrauchern in ganz Europa gestärkt.
Nach einem Urteil vom Donnerstag müssen Geschädigte nicht unbedingt in Deutschland, wo Volkswagen seinen Hauptsitz hat, gegen den Autohersteller vor Gericht ziehen. Stattdessen können sie VW im Land des Autokaufs auf Schadenersatz verklagen (Rechtssache C-343/19).
Hintergrund ist der Fall von 574 VW-Kunden in Österreich, die ihre Ansprüche an den österreichischen Verein für Konsumenteninformation (VKI) abgetreten haben. Dieser verklagte Volkswagen stellvertretend vor dem Landesgericht Klagenfurt auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Außerdem müsse Volkswagen demnach für alle noch nicht bezifferbaren und künftigen Schäden haftbar gemacht werden.
Der VKI argumentierte, die Kunden hätten das Auto entweder gar nicht oder nur zu einem mindestens um 30 Prozent niedrigeren Preis angenommen, wenn sie von der Manipulation gewusst hätten. Der Marktwert und Kaufpreis der Fahrzeuge sei aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen deutlich niedriger als der bezahlte Preis.