Mit möglichen Dieselfahrverboten in Frankfurt befasst sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof an diesem Dienstag (10.15 Uhr). In dem Berufungsverfahren wird über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen zu hoher Schadstoffwerte in der Luft entschieden. Beklagte Partei ist das Land Hessen, das für die Luftreinhaltung zuständig ist. Für das Verfahren in Kassel sind zunächst zwei Tage angesetzt. Wenn die Zeit am (heutigen) Dienstag nicht reicht, soll die mündliche Verhandlung am Mittwoch fortgesetzt werden. (9 A 2691/18)
Die Umwelthilfe hatte wegen zu hoher Luftverschmutzung in bundesweit mehr als 30 Städten Klagen eingereicht. Auch hessische Kommunen waren betroffen: Die landesweit bisher einzigen Fahrverbote gelten auf zwei Straßen in Darmstadt. Wiesbaden konnte dies abwenden, indem die Stadt ein millionenschweres Maßnahmenpaket für sauberere Luft zusagte. Im Fall von Limburg und Offenbach laufen noch Klagen, über die noch nicht entschieden wurde.
In erster Instanz war die Klage der Deutschen Umwelthilfe für Fahrverbote in Frankfurt erfolgreich gewesen. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hatte Ende September sogar eine Fahrverbotszone vorgesehen, die sich auf das Gebiet der derzeitigen Umweltzone in Hessens größter Stadt erstrecken könnte.