Volkswagen ist mit dem Versuch gescheitert, eine unabhängige Sonderprüfung im Abgas-Skandal zu verhindern. Das Oberlandesgericht Celle habe einen entsprechenden Antrag des Autobauers zurückgewiesen, sagte eine Gerichtssprecherin.
Damit bleibt es bei der OLG-Entscheidung von Anfang November, dass die Abläufe rund um den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen unabhängig geprüft werden sollen.
Beantragt worden war diese Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei VW in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben.