Das Landgericht Stuttgart hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden, teilte die 17. Zivilkammer des Gerichts am Dienstagmorgen mit. Dies könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden (AZ.: 17 O 789/21).
Die DUH kündigte daraufhin an, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart zu gehen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, deutete die Entscheidung des Gerichts im Anschluss an den Termin als "Ohrfeige in Richtung Gesetzgeber". Dieser müsse sich darum kümmern, dass Grenzen formuliert werden. "Doch der Gesetzgeber wird nicht aktiv, deshalb sind wir ja gezwungen, vor Gericht zu ziehen, um die Grundrechte der Menschen und künftigen Generationen zu schützen."