Eine Autokäuferin, die Ende 2017 ein gebrauchtes Dieselauto mit einem Software-Update gekauft hat, ist mit ihrer Klage gegen Volkswagen vor dem Landgericht Osnabrück gescheitert. Sie verlangte wegen des Software-Updates Schadenersatz von VW. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, habe die Zivilkammer entschieden, dem Hersteller Recht zu geben und die Klage abzuweisen (AZ: 2 O 2190/18).
Die Frau hatte argumentiert, dass sie sich von VW über die Funktion der Abgasreinigung und Motorsteuerung getäuscht gefühlt habe. Die Richter erkannten allerdings keine Täuschung. Mit dem Software-Update sei der Wagen mit einer gesetzeskonformen Software ausgestattet gewesen. Die öffentliche Berichterstattung seit 2015 über den Dieselskandal könne kaum an der Klägerin vorbeigegangen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa-AFX/fuh)
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