Die Straßenverkehrsämter müssen die vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel laut Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts nicht stilllegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) habe in dieser Frage kein Klagerecht, befand das Gericht am Mittwoch wie zuvor schon das Verwaltungsgericht Schleswig. "Der Bundestag hat sich dagegen entschieden und wir haben das zu respektieren", sagte Richter Martin Stuttmann (Az.: 6 K 12341/17).
Aber auch inhaltlich wäre die Klage gescheitert, gab das Gericht bekannt: Die Zulassung der VW-Diesel-Modelle sei trotz Abschaltautomatik rechtmäßig. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Nachrüstung durch ein Software-Update sei nicht zu beanstanden. "Die Betriebserlaubnis erlischt nur, wenn die Nachrüstung nicht erfolgt."