Der Elektroautobauer Tesla darf seine Ladestationen in Deutschland zunächst weiter betreiben. Das Landgericht Frankfurt wies einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Aufstellung und Weitergabe der Geräte zurück, wie eine Justizsprecherin am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Den Antrag hatte das Münchner Unternehmen Wirelane gestellt, das nun auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 100.000 Euro tragen muss.
Der Ladesäulen-Aufsteller hatte insbesondere moniert, dass die sogenannten Tesla-Supercharger nicht geeicht seien. Der Kunde erfahre so nicht, wie viel Strom er beispielsweise in seinem Urlaubshotel erhalten hat. Die Hotels nehmen dafür häufig eine Pauschale.