Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat den Antrag der Umweltorganisation BUND auf einen Verkaufsstopp für Diesel-Neuwagen mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgewiesen. Der BUND wollte per einstweiliger Anordnung erreichen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Verkauf von noch zugelassenen Diesel-Pkw, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen, untersagt, falls sie auf der Straße die Schadstoffgrenzwerte einer bestimmten Verordnung überschreiten.
Die Grenzwerte halten viele Autos nur unter Laborbedingungen ein. Im Realbetrieb auf der Straße sieht es oft anders aus. Das KBA hatte bereits im November einen entsprechenden Antrag des BUND zurückgewiesen.