Die Stuttgarter Verwaltungsrichter verschärfen im Streit um die Luftqualität und Diesel-Fahrverbote den Ton und greifen zu höheren Strafen. Statt der bisherigen 10.000 Euro verhängten sie am Dienstag erstmals 25.000 Euro Zwangsgeld gegen das Land Baden-Württemberg. Die müssen zudem nun an eine gemeinnützige Einrichtung gezahlt werden, wie das Gericht mitteilte (Az. 17 K 5255/19). Bisher hatte das Land zweimal 10.000 Euro Zwangsgeld an die Justizkasse und damit letztlich an sich selbst gezahlt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld beantragt hatte, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Das Land will erstmal prüfen, signalisierte aber schon grundsätzliche Zahlungsbereitschaft.
Hintergrund sind diverse Vollstreckungsanträge, mit denen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Land dazu zwingen will, sich an ein Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Sommer 2017 zu halten. Damals hatten die Richter entschieden, dass auch flächendeckende Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden müssen. Das hat das Land bislang aber nicht gemacht, obwohl später auch das Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote für generell zulässig erklärt hatte.