Vor dem Landgericht Hannover läuft der Prozess eines VW-Aktionärs sowie einer Verbraucherzentrale für Kapitalanleger gegen den Vorstand und den Aufsichtsrat des Unternehmens. Die Kläger monieren, dass mehrere Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung des Jahres 2016 nicht mit einer guten Unternehmensführung vereinbar seien. Vier der Aufsichtsratsmitglieder sind ihrer Meinung nach nicht unabhängig genug, um den Vorstand wirksam kontrollieren zu können.
Neben der Klage muss das Gericht klären, welche rechtliche Qualität selbst auferlegte Verpflichtungen des Konzerns haben. Davon hängt ab, ob sie vor Gericht einklagbar sind. (dpa/swi)
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