Zum dritten Mal verhandelt in diesem Jahr ein Gericht im Rhein-Main-Gebiet über Diesel-Fahrverbote. Nach Frankfurt und Mainz geht es am kommenden Mittwoch (21. November) um Darmstadt. Vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden klagt erneut die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen einen Luftreinhalteplan. Unterstützt wird sie vom Verkehrsclub Deutschland. Die Umwelthilfe hat bislang gegen die Luftreinhaltepläne von 30 Städten in der Bundesrepublik Klage eingereicht. In Hessen gehören außer Frankfurt und Darmstadt noch Wiesbaden, Offenbach und Limburg dazu.
Die Umweltschützer wollen erreichen, dass der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid eingehalten wird. "Das Gericht kann feststellen, dass der Grenzwert nicht eingehalten wird und festlegen, welche Maßnahmen geeignet wären, um ihn schnellstmöglich einzuhalten", sagte eine Gerichtssprecherin. Eine Entscheidung noch am Mittwoch sei wahrscheinlich.
Erlaubt sind EU-weit 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. An der Messstation Hügelstraße beispielsweise, die direkt an einer der Ausfahrten des Darmstädter City-Tunnels liegt, war 2017 jedoch ein Jahresmittel von 52 Mikrogramm gemessen worden. Das geht aus dem Lufthygienebericht des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie hervor.