Bereits im April 2016 hatte das Land Anlieger des Neckartors in einem Vergleich gerichtsfest zugesagt, dass der Verkehr dort ab Januar 2018 an Tagen mit hoher Luftverschmutzung um 20 Prozent reduziert werde. Da das Land dieser Pflicht aus ihrer Sicht absehbar nicht nachkommt, haben Anwohner Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 10 000 Euro gestellt.
Das Gericht habe entschieden, über diesen Antrag nicht schriftlich zu entscheiden, sondern zu verhandeln, sagte eine Sprecherin. Ein genauer Termin stehe aber noch nicht fest.
Das Verwaltungsgericht hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, als es Ende Juli in einem Urteil zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan für Stuttgart auf ganzjährige Fahrverbote für Dieselautos drängte. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sie grün-schwarze Landesregierung es noch vom Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen möchte. (dpa)