Der Fahrdienstvermittler Uber darf seine App laut einemGerichtsbeschluss nicht mehr zur Mietwagenvermittlung inDeutschland einsetzen. Die Umsetzung des Dienstes Uber X verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, heißt es in der Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln, die der dpa vorliegt. Zuvor hatten "WDR" und die "KölnischeRundschau" darüber berichtet. Geklagt hatte einKölner Taxiunternehmer. (Az.: 81 O 74/19)
Uber X spielt für Kunden eine ähnliche Rolle wie Taxifahrten. Der Service kann damit eine Konkurrenz für alteingesessene Taxiunternehmer sein, zumal Uber-Mietwagen billiger sind als die Wettbewerber mit dem leuchtend gelben Schild auf demDach. Geklagt hatte ein Kölner Taxiunternehmer. Der Gerichtsbeschluss liegt dpa vor, zuvor hatten der "WDR" und die "KölnischeRundschau" darüber berichtet.
Knackpunkt in dem Fall ist die Frage, wie Uber-Fahrer an ihre Aufträge kommen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt unter anderem vor, dass Mietwagenfahrer - imGegensatz zuTaxis - nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, "die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind".
Uber schreibt seinen Geschäftspartnern - also Mietwagenfirmen, welche die Uber-App nutzen - zwar vor, dass das Geschäft dementsprechend ablaufen muss. DasGericht moniert in seinemBeschluss aber, dass ein Fahrer einen Beförderungsauftrag selbstständig annehmen könne, also unabhängig von einer Weisung aus demBetriebssitz. Dies verstoße gegen das Personenbeförderungsgesetz, so der Gerichtsbeschluss.