Bis ein Unfallwagen wieder aus der Werkstatt kommt, dauert es meist einige Wochen. Für diese Zeit können Geschädigte eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen. Diese kann einem unter Umständen auch für einen längeren Zeitraum zustehen, wie ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zeigt (Az.: 2 O 85/16). Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
In dem Fall musste eine Frau, die unverschuldet in einen Crash verwickelt war, sehr lange auf die Reparatur ihres Autos warten. Für die Verzögerung gab es mehrere Gründe: Der Wagen war ein Liebhaberstück, und bestimmte Ersatzteile waren nicht einfach zu bekommen. Zudem erkrankte ein Mitarbeiter der Werkstatt, und die gegnerische Versicherung zahlte die Vorschusszahlungen an die Werkstatt sowie die Reparaturkosten verzögert.