In einem Klimaschutz-Prozess gegen Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig den drei von Greenpeace unterstützten Klägern wenig Hoffnung für ihre Ansprüche gemacht. Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung sei die Klage zwar zulässig, dürfte aber wenig Chancen auf Erfolg haben, machte der Vorsitzende Richter am Dienstag deutlich. In dem Zivilprozess wollen die drei Kläger unter anderem erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird.
Ein weiteres Ziel der Greenpeace-Geschäftsführer Roland Hipp und Martin Kaiser sowie der Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Mayer ist, VW bis 2030 zu einem um 65 Prozent verringerten CO2-Ausstoß gegenüber 2018 zu verpflichten. Für dieses Vorhaben gab es aber im voll besetzten Braunschweiger Gerichtssaal am Dienstag einen Dämpfer. Die Kläger, von denen nur Kaiser und Mayer zum Prozessauftakt kamen, argumentieren nach Angaben von Gerichtssprecher Bastian Willers mit ihren Grundrechten. Diese gelten ihm zufolge aber unmittelbar im Verhältnis zwischen Bürgern und dem Staat.