Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg müssen die Stadt Ludwigsburg und das Land Fahrverbote für Dieselfahrer ernsthaft in Betracht ziehen. Die Richter gaben am Donnerstag einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid statt. Der verbindliche EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. In Ludwigsburg lag der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße bei 51 Mikrogramm.
Der Luftreinhalteplan des Landes für die Stadt muss nach Maßgabe der Entscheidungsgründe des 10. Senats verändert werden. Diese werden im Dezember vorliegen. Ob der Stadt tatsächlich Fahrverbote auferlegt werden, wird sich erst dann herausstellen. Es gab unterschiedliche Interpretationen des Tenors des Gerichts.
DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sprach von "einem guten Tag für saubere Luft in Ludwigsburg". Er gehe von einem künftigen Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge bis zur Euronorm 5 aus. Überall dort in der Stadt, wo an Straßen der Grenzwert überschritten werde, müssten entweder streckenbezogene oder zonale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 5 eingerichtet werden. Während der Verhandlung war bekannt geworden, dass zumindest an drei anderen Straßen zu hohe Werte von bis zu 72 Mikrogramm gemessen wurden. "Bei solchen hohen Überschreitungen fehlt mir die Fantasie, wie man sie ohne Fahrverbote kurzfristig auf den Grenzwert drücken kann."
Hingegen halten Reschs Gegner im Rechtsstreit die DUH-Interpretation für verfrüht. So ist nach Überzeugung des Rechtsanwalts der Stadt Ludwigsburg, Felix Rauscher, völlig unklar, ob Dieselfahrverbote für Ludwigsburg eingeführt werden müssten. Der Luftreinhalteplan müsse zwar verändert werden - allerdings unter Achtung der noch unbekannten Rechtsauffassung des Gerichts. Es seien auch andere Maßnahmen außerhalb des Fahrverbotes denkbar. "Wir müssen die Entscheidungsgründe abwarten."