Volkswagen bekommt mehr Zeit für die Vorbereitung auf Aktionärsklagen im Abgas-Skandal. Statt im April soll das Musterverfahren gegen VW am Oberlandesgericht Braunschweig nun im September des kommenden Jahres beginnen.
Das Gericht kommt damit der Bitte von Volkswagen um Verlängerung einer Frist nach. In dem Verfahren wird eine Klage der Deka Investment GmbH verhandelt, das Urteil kann dann auf weitere Klagen übertragen werden.
Insgesamt fordern Anleger von VW über das Musterverfahren bislang rund 3,1 Milliarden Euro. Es seien aber noch weitere Klagen anhängig, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Die Summe kann somit noch steigen.