Das Landesarbeitsgericht Bremen hat der Klage eines Daimler-Schichtarbeiters gegen zu niedrige Nachtzuschläge stattgegeben. Damit ist eine tarifvertragliche Regelung rechtswidrig, wonach regelmäßige Nachtschicht-Arbeit niedriger vergütet wird als unregelmäßige. Das Gericht folgte der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Auf den Autobauer könnten hohe Nachzahlungen zukommen. "Wir warten jetzt die schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann, wie wir weiter vorgehen", hieß es beim Daimler-Konzern.
Der Beschäftigte arbeitete in den vergangenen Jahren an fünf oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen bei Daimler in der Nachtschicht. Dafür bekam er gemäß Manteltarifvertrag für das Unterwesergebiet einen Zuschlag zum Stundenlohn in Höhe von 15 Prozent. Seine Kollegen, die nur unregelmäßig Nachtschichten absolvierten, erhielten dagegen einen mehr als dreimal so hohen Zuschlag von 50 Prozent. Das verstößt nach dem Urteil des Bremer Landarbeitsgerichtes (AZ 3 Sa 12/18) und auch nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom März 2018 (AZ 10 AZR 34/17) gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz (Artikel 3).