Im Verfahren um ein mögliches Dieselfahrverbot für Frankfurt hat der Vorsitzende Richter konkrete Fristen angemahnt, bis wann die Stadt ihre Pläne für sauberere Luft umgesetzt haben muss. Der Luftreinhalteplan, in dem Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt werden, sollte bis Februar nächsten Jahres in Kraft treten, sagte er im Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Erfolge bei der Absenkung der Schadstoffbelastung sollen sich dann bis Anfang 2020 einstellen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt, weil in Hessens größter Stadt Stickoxid-Grenzwerte überschritten werden. In dem Verfahren geht es darum, wie der Luftreinhalteplan verändert werden muss, um diese Werte künftig einzuhalten. Die Klage der DUH richtet sich formal gegen das Land Hessen, das für die Fortschreibung dieser Pläne verantwortlich ist. Die Luftverschmutzung durch Stickoxide kann dazu führen, dass beispielsweise Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgelöst oder verschlimmert werden.