Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat am Dienstag die Klage eines Autokäufers gegen ein Autohaus abgewiesen. Weil dem Käufer dort ein Audi A4 Diesel verkauft wurde, der mit der Manipulations-Software des VW-Konzerns ausgestattet war, wollte er den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis zurück haben. Dazu wird es nun nicht kommen.
In der Begründung des Gerichts heißt es, der Käufer hätte dem Autohaus eine Frist zur Nachbesserung setzen müssen. Dabei habe das Autohaus die Nachbesserung sogar angeboten. Dass eine flächendeckende Rückrufaktion Zeit benötige, sei hinzunehmen, beschied das Gericht. Offen ließ es jedoch, ob das Auto durch die Manipulationssoftware einen Mangel aufweist. In der mündlichen Verhandlung hatte der Richter den Kläger darauf hingewiesen, dass er den Wagen doch praktisch uneingeschränkt nutzen könne.