Die Beteiligungsgesellschaft Porsche SE - Mehrheitseigner des VW-Konzerns - hat seit Langem an mehreren Fronten Ärger mit der Justiz. Grund ist die Übernahmeschlacht mit Volkswagen 2008/09. Ein Überblick über die juristischen Altlasten von Porsche:
Strafprozess
Die Porsche-Protagonisten des damaligen Übernahmeversuchs, Vorstandsboss Wendelin Wiedeking und sein Vize Holger Härter, müssen sich seit Oktober vor dem Stuttgarter Landgericht wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation verantworten. Die beiden sollen 2008 lange verschleiert haben, dass sie bei Volkswagen ans Steuer wollten: Erst Ende Oktober 2008 gaben sie bekannt, dass sie einen Gewinn- und Beherrschungsvertrag bei VW anstrebten. Damals war der VW-Aktienkurs heftigen Schwankungen ausgesetzt, Anleger verloren Milliardenbeträge. Wiedeking und Härter bestreiten die Vorwürfe.
Neun Anwälte sitzen an den Verhandlungstagen im Stuttgarter Gericht auf Seiten von Wiedeking und Härter - ihnen gegenüber zwei Staatsanwälte. Das verdeutlicht, wie wichtig das Verfahren für Porsche ist - die Hälfte der Anwälte kommt von der Porsche SE. Sollten die Ex-Chefs schuldig gesprochen werden, hätte das auch Folgen für die Firma, der wegen Schadenersatzforderungen ein finanzieller Aderlass drohen könnte.
Zivilprozesse
Parallel zum Strafprozess laufen noch etwa zehn Zivilverfahren gegen Porsche, in denen Anleger mehr als fünf Milliarden Euro Schadenersatz einfordern, und zwar in Braunschweig, Stuttgart, Frankfurt und in Hannover. Im Kern geht es auch hier darum, ob die Porsche SE bei der Pressemitteilung von Ende Oktober 2008 mit gezinkten Karten gespielt hat und die Anleger deshalb Verluste erlitten haben. Formal gesehen sind Strafrecht und Zivilrecht zwei verschiedene paar Schuhe. Tatsächlich aber erhoffen sich die Zivilkläger mit Mitschriften aus dem Strafprozess brisante Aussagen der Angeklagten oder Zeugen, die sie dann in den Zivilverfahren vorladen lassen würden. (dpa/swi)