Der Autoclub ADAC darf ein Verein bleiben - und die damit verbundenen Steuervorteile behalten. Das Amtsgericht München hat nun den Vereinsstatus des ADAC bestätigt und dabei auf die grundlegende Reform des Klubs nach dem Manipulationsskandal rund um den Autopreis "Gelber Engel" verwiesen. Das Gericht konnte keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins feststellen. Und deshalb werde der ADAC auch nicht aus dem Vereinsregister gelöscht. Wie das Gericht mitteilt. wird auch das Amtsermittlungsverfahren eingestellt.
Drei Jahre lang hatte der mit 19,6 Millionen Mitgliedern und 9000 Beschäftigten größte Verein Deutschlands um den Status als Verein gebangt. Der ADAC reagierte zurückhaltend auf den erfolgreichen Abschluss seiner Reform. Ein Sprecher von ADAC-Präsident August Markl sagte: "Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis und freuen uns darüber."