"Audianer" oder "Audianer_innen"? Diese Frage trägt ein Volkswagen-Mitarbeiter vor Gericht. Er möchte nicht, dass er in einigen gemeinsamen Gremien des Konzerns künftig mit geschlechtergerechter Sprache angesprochen wird. Audi hatte im März eine Richtlinie mit der neuen Vorgabe erlassen. Der Kläger verlangt nun, dass der Autobauer es unterlässt, seinen Mitarbeitern die Nutzung der Gender-Regeln vorzuschreiben. Die Klage ist Teil der hitzigen Debatte über die richtige Ansprache der Geschlechter, die mitunter ein Kulturkampf ist.
Diskutiert wird dabei auch über die Einführung von sogenannten Gender-Schreibweisen, also Schreibweisen, die Männer und Frauen als auch Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, ansprechen. So gibt es das Gender-Sternchen ("Student*innen") oder den Unterstrich ("Bürger_innen").
Audi sieht sich derweil nicht nur Kommentaren in sozialen Netzwerken gegenüber, sondern bekommt das Unbehagen in der Gesellschaft und in den eigenen Reihen mit der Unterlassungsklage auch juristisch zu spüren. Der Kläger beschwert sich: Als Volkswagen-Mitarbeiter müsse er mit den Kollegen von Audi zusammenarbeiten und werde dort mit der Richtlinie konfrontiert, erklärt Rechtsanwalt Burkhard Benecken. So werde sein Mandant in gemeinsamen Gremien mit den gegenderten Begriffen angesprochen. Der Kläger verlange daher, dass es Audi unterlässt, seinen Mitarbeitern die Nutzung der Gender-Regeln vorzuschreiben. Benecken findet, dass ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern solche Vorgaben nicht machen könne. "Man darf die Sprache nicht konkret vorgeben."