Vereinbaren Arbeitgeber und Mitarbeiter, dass an den Privatautos der Arbeitnehmer eine Firmenwerbung angebracht wird, sollte auch an die Lohnsteuer gedacht werden. Denn rechtlich handelt es sich dabei um Mietverträge über Werbeflächen.
"Werden die Verträge nur mit eigenen Mitarbeitern abgeschlossen, schaut das Finanzamt meist genauer hin", weiß Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Nicht selten kommt es dann zum Streit, wie zwei Urteile des Finanzgerichts Münster zeigen (Az.: 14 K 2450/18 L und 1 K 3320/18 L).
In den Fällen schlossen Unternehmen mit ihren Beschäftigten Verträge über Werbeflächen auf deren Privatwagen ab. Die Werbung wurde zumeist an den Nummernschildträgern platziert. Die Mitarbeiter bekamen dafür 21 Euro im Monat, also maximal 252 Euro im Jahr. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht stuften dies als steuerpflichtigen Arbeitslohn ein und verlangten entsprechend Lohnsteuer.