Das Landgericht Hannover will klären lassen, ob Spezialfahrzeuge wie Müllwagen unter einen EU-Strafbeschluss zu einem Lkw-Kartell fallen könnten. Die Brüsseler Kommission hatte im Juli 2016 mehrere Lastwagen-Hersteller zur Zahlung von insgesamt knapp 3 Milliarden Euro verdonnert, weil diese untereinander illegale Absprachen getroffen haben sollen, die zu überhöhten Preisen führten. Im konkreten Fall vor der 13. Zivilkammer des Landgerichts geht es um die Schadenersatz-Klage eines Landkreises nach dem Kauf zweier Müllfahrzeuge. Es gebe zudem noch etwa 50 kommunale Träger in einem weiteren Klageverfahren.
Umstritten sei, ob der damalige Beschluss der EU-Wettbewerbshüter sich auch auf Müllwagen als Sonderfahrzeuge beziehen lasse. Daher baten die Richter in Hannover nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um eine Einschätzung - der Wortlaut der Entscheidung sei hierzu noch "nicht eindeutig". Das höchste europäische Gericht wird von Kollegen in den Mitgliedstaaten bei Unsicherheiten vor nationalen Urteilen häufiger um sogenannte Vorabentscheidungen gebeten.