Stuttgart. Im Prozess gegen Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und dessen Finanzvorstand Holger Härter hat die Staatsanwaltschaft weiter einen schweren Stand. Die Aussage eines früheren Rechtsberaters der Angeklagten stützte den Vorwurf der Marktmanipulation am Donnerstag nicht. Anwalt Christoph von Bülow von der Kanzlei Freshfields erklärte vor dem Stuttgarter Landgericht, ein frühzeitiger Beschluss zur Dreiviertel-Übernahme von Volkswagen im Jahr 2008 sei ihm nicht bekannt.
Damit widersprach von Bülow den Anklägern, die den Managern die Verschleierung ihrer Pläne und so einen illegalen Eingriff in den Kapitalmarkt vorwerfen. Kursturbulenzen der VW-Aktie führten 2008 zu Milliardenverlusten bei Anlegern. Wiedeking und Härter bestreiten die Vorwürfe. Der von seiner Schweigepflicht entbundene Rechtsberater gab ihnen Rückendeckung: Die Übernahme von 75 Prozent der VW-Anteile sei lange Zeit bestenfalls ein theoretisches Gedankenspiel gewesen.
Mit Blick auf eine Vorstandssitzung vom März 2008 sagte von Bülow: "Hier ging es um 50 Prozent plus eine Aktie oder den berühmten einen Schnaps oben drauf." 75 Prozent seien damals nicht angepeilt worden, auch in den Folgemonaten sei dies nicht beschlossen worden. "Wir wären mit Sicherheit von Porsche informiert worden." Erst Ende Oktober 2008 machten die Stuttgarter ihre 75-Prozent-Pläne publik, wegen hoher Schuldenlast und der Finanzkrise konnten diese aber nicht verwirklicht werden.