Autohersteller müssen freien Ersatzteilhändlern nicht umfassender Informationen bereitstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Eine Diskriminierung von unabhängigen Ersatzteilhändlern und Werkstätten gegenüber Vertragsbetrieben liege nicht vor, befanden die Luxemburger Richter (Rechtssache C-527/18).
Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) ist damit mit einer Grundsatzklage gegen den südkoreanischen Autohersteller Kia gescheitert. Der Verband hatte Kia stellvertretend vorgeworfen, den Wettbewerb auf dem Ersatzteilmarkt zu behindern. Elektronische Datenbanken würden etwa nur unzureichend zur Verfügung gestellt - letzten Endes zum Nachteil der Kunden, die für Ersatzteile und Reparaturen zu hohe Preise zahlten.
Der Ersatzteilemarkt ist ein Milliardengeschäft. Allein in Deutschland hat er laut GVA ein Volumen von mehr als 26 Milliarden Euro.
Konkret bemängelten die freien Autoteilehändler, dass unabhängige Werkstätten in der von Kia zur Verfügung gestellten Datenbank lediglich Originalersatzteile der Vertragshändler fänden - nicht aber eventuelle billigere Alternativen.
Die Luxemburger Richter befanden nun allerdings, dass nach geltendem Recht lediglich sichergestellt werden müsse, dass freie Händler als auch Vertragshändler und -werkstätten der Autohersteller die gleichen Informationen zur Verfügung haben. Da dies der Fall sei, würden freie Händler nicht diskriminiert.
Von Verbraucherschützern gab es Kritik. "Für die Fahrzeugbesitzer ist dies ein Rückschlag", sagte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. "Die Hoffnung, dass durch ein positives Urteil der Zugang zu Ersatzteilen erleichtert und die Verbraucher durch sinkende Kosten direkt profitieren würden, ist leider durch den EuGH verhindert worden." Ein Wettbewerb um günstige Ersatzteile werde so verhindert, was zu höheren Preisen für Verbraucher führe. "Die Entscheidung des EuGH hilft Autoherstellern und stellt freie Werkstätten und Händler schlechter. Dies schadet den Verbrauchern."
Der GVA bedauerte die Entscheidung des EuGH. "Ein positives Urteil wie es vorinstanzlich das Landgericht Frankfurt in der Sache gefällt hatte, hätte den Wettbewerb im Kfz-Ersatzteilmarkt im Interesse der Verbraucher gestärkt", sagte ein Sprecher und kündigte an: "Wir werden das Urteil noch genauer analysieren." (dpa/swi/ruc)
Lesen Sie auch:
EuGH-Urteil im Autoteilestreit: Kunden hoffen auf niedrigere Preise
Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Reparaturklausel mit Hintertür
Preise für Autoreparaturen könnten sinken: Justizministerin Barley will Designschutz kippen