Eine große Fahrverbotszone für Dieselfahrzeuge in Frankfurt ist vom Tisch. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel vom Dienstag hervor. Allerdings müssen die Stadt und das für die Luftreinhaltung zuständige Land nun prüfen, welche Wirkung kleinere Fahrverbotszonen oder die Sperrung einzelner Strecken auf den Stickstoffdioxid-Ausstoß hätten. Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass die bisher geplanten Maßnahmen nicht geeignet seien, die Grenzwerte einzuhalten, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Gerichtshof verpflichtete das Land, spätestens im kommenden Jahr den Luftreinhalteplan für Frankfurt fortzuschreiben. (9 A 2691/18)
Land und Stadt hatten vor dem VGH Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden im September 2018 eingelegt. Das hatte in erster Instanz nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe eine Fahrverbotszone vorgesehen, die sich auf das Gebiet der derzeitigen Umweltzone in Hessens größter Stadt erstrecken könnte.