Der Autobauer BMW hat schlechte Chancen, seine Klage gegen eine Beihilfeentscheidung der EU-Wettbewerbshüter vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) durchzubringen. In seinen Schlussanträgen empfahl der EuGH-Generalanwalt Evgeni Tanchev, die Beschwerde abzuweisen (Rechtssache C-654/17 P). BMW habe vom Staat mehr Investitionshilfe zugesprochen bekommen als erlaubt. Das Gutachten des Generalanwalts ist nicht verbindlich, die obersten EU-Richter folgen seiner Einschätzung aber oftmals.
Die EU-Kommission hatte 2014 eine staatliche Beihilfe für die Fertigung von BMW-Elektroautos in Leipzig nur teilweise gebilligt. Von den angemeldeten 45 Millionen Euro Regionalbeihilfe waren demnach nur 17 Millionen Euro für das Vorhaben nötig - die Differenz zwischen den Investitionskosten in Leipzig und denen in München.