Dem VW-Konzern könnte erneut juristischer Ärger in der Diesel-Affäre drohen. Wie das Nachrichtenmagazin der "Spiegel" berichtet, prüft die Finanzaufsicht, ob Volkswagen möglicherweise vorzeitig wichtige Informationen an Dritte weitergegeben hat. "Wir sehen uns diesen Vorgang mit Blick auf eine möglicherweise unbefugte Weitergabe von Insiderinformationen an", sagte eine Bafin-Sprecherin.
Dem "Spiegel" zufolge soll VW das Kraftfahrt-Bundesamt und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bereits einen Tag vor Veröffentlichung einer entsprechenden Ad-Hoc-Meldung am 22. September 2015 über das Thema Schummelsoftware unterrichtet haben. Zu den Details wollte sich die Bafin-Sprecherin nicht äußern.
Ein VW-Sprecher sagte der Automobilwoche: "Das Unternehmen sieht sich weiter in der Auffassung bestätigt, dass der Volkswagen-Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat." Mit Blick auf die andauernden Untersuchungen könne man sich darüberhinaus nicht äußern, bat der Konzern um Verständnis.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt bereits seit längerem in der Frage, ob aktuelle und frühere Führungskräfte die Finanzmärkte zu spät informiert haben. 2015 hatten Behörden in den USA aufgedeckt, dass Volkswagen dort die Abgasmessung von Dieselfahrzeugen manipulierte. Weltweit waren schließlich Millionen Autos von "Dieselgate" betroffen, VW stürzte in eine tiefe Krise.
Unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Abgasbetrugs Ende September 2015 brach der Börsenkurs der VW-Aktie ein. Laut Gesetz müssen Nachrichten, die den Firmenwert beeinflussen können, umgehend ("ad hoc") veröffentlicht werden. VW erklärte, sich an alle gültigen Regeln gehalten zu haben. (dpa)
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