Karlsruhe. Das Urteil des Bundesgerichtshofs in diesem Fall war mit Spannung erwartet worden. Nun hat der BGH entschieden: Hat ein Gebrauchtfahrzeug trotz Zusage keine Garantie mehr, dann kann der Käufer das Auto beim Händler zurückgeben - unter Umständen.
In dem verhandelten Fall hatte der Besitzer eines gut 42.000 Euro teuren Sportcoupés geklagt. Kurz nach dem Kauf über eine Internet-Plattform im Juli 2013 bereitete der Wagen Probleme und mehrmals in die Werkstatt. Dort wurden zwei Teile ausgetauscht - zunächst auf Garantie, denn nach den Angaben des Händlers sollte diese noch ein gutes Jahr gültig sein.
Als dann jedoch eine frühere Manipulation beim Kilometerstand bekannt wurde, wollte die Werkstatt ihr Geld für die Reparaturen vom Eigentümer haben. Für den verärgerten Käufer war dies Grund genug, das Auto zurückzugeben.