Bei einer Expertenanhörung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wegen der drohenden Dieselfahrverbote in mehreren Städten in NRW haben sich Fachleute einen Streit über die Entstehung der geltenden Grenzwerte geliefert. Die Festlegung auf 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid als Höchstwert habe auf einer groben Schätzung beruht, sagte Alexander Kekulé, Arzt und Biochemiker der Martin-Luther-Uni Halle-Wittenberg, am Freitag. "Man hätte aus der damaligen Sicht ebenso 60, 70 oder 80 nehmen können."
Die Umweltmedizinerin Barbara Hoffmann von der Uni Düsseldorf erklärte hingegen am zweiten Tag der Anhörung, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Richtwert abgeleitet hat, der später von der EU als Grenzwert festgesetzt wurde: Grundlage seien Erkenntnisse aus Studien zu Reaktionen des Körpers auf den Schadstoff, wie Entzündungen und Veränderungen der Lunge. Bei einigen Studien seien Reaktionen bei Kindern bereits ab 20 Mikrogramm nachgewiesen worden. Wegen Unsicherheiten bei der Zuordnung von NO2 - Stickstoffdioxid - in diesen Studien sei der Richtwert aber höher angesetzt worden.