Das Verwaltungsgericht Schleswig hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zusammenhang mit dem Dieselskandal mehrere juristische Grundsatzfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dabei gehe es unter anderem um die Klagerechte von Umweltverbänden, bestätigte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Die Einschaltung des EuGH hat nach Ansicht der DUH grundsätzliche Bedeutung für 9,9 Millionen Besitzer von Diesel-Pkw mit unwirksamer Abgasreinigung. Denn nach Intervention des Bundesverkehrsministeriums sei 2017 Umweltverbänden kein Klagerecht zur Überprüfung rechtswidriger Pkw-Zulassungen gewährt worden. Der EuGH solle nun die Frage klären, inwieweit diese Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden gegen Unionsrecht verstoße.