Deutschland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jahrelang zu wenig getan, um die Bürger in vielen Städten vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu schützen. Damit habe die Bundesrepublik EU-Recht gebrochen, stellten die höchsten EU-Richter am Donnerstag fest und erteilten den deutschen Behörden damit eine bittere Lektion.
Was genau aus dem Urteil folgt, ist aber nicht leicht zu beantworten. Fahrverbote für alte Diesel sind theoretisch zum Beispiel in München eine Option. Aber es ist unklar, ob es soweit kommt.
Das liegt daran, dass das höchstrichterliche Urteil aus Luxemburg sich auf die Jahre 2010 bis 2016 bezieht und erstmal nur die Versäumnisse der Vergangenheit feststellt. In jenen Jahren habe Deutschland in 26 Gebieten "die Grenzwerte für Stickstoffdioxid systematisch und anhaltend überschritten", urteilte der EuGH. Zudem habe Deutschland gegen die Verpflichtung verstoßen, diese Überschreitungen so kurz wie möglich zu halten.